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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern martinaB
06.05.2005, 21:22 Uhr

verfall von fahrstunden

hallo!
ich bin dabei, führerschein zu machen und war zuerst ne zeit krank und jetzt mach ich grad abi und hatte deswegen keine zeit, weiterzumachen.
ich hatte bisher 14 doppelfahrstunden und hab auch die theoriestunden alle, nur beide prüfungen fehlen halt noch.
ich hab jetzt seit ungefähr 4 monaten nix mehr am führerschein gemacht und will den erst nach dem abi fertigmachen.
weiß jemand, ob meine theorie- oder fahrstunden verfallen können, wenn ich so lange nix gemacht hab? gibts da irgendwelche regeln zu?
danke im vorraus!
martina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern henri
07.05.2005, 09:38 Uhr

zu: verfall von fahrstunden

Hallo Martina,

was man sich als Wissen und Können angeeignet hat geht in der Regel nicht verloren, man kommt nur aus der Übung. Insofern können Fahrstunden nicht "verfallen".

Ein von der Führerscheinbehörde erteilter Prüfauftrag hat zunächst ein Jahr Gültigkeit. Besteht man innerhalb dieses Jahres die theoretische Prüfung, so verlängert sich die Gültigkeit des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr.

Schafft man die Ausbildung innerhalb dieser Zeit nicht, muss ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Ob dann die nachweispflichtigen Sonderfahrten wiederholt werden müssen, erfragt man beim Fahrlehrer. Dies wird meines Wissens unterschiedlich gehandhabt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Das Halten auf der Kreisfahrbahn ist verboten

Beim Einfahren in den Kreis ist zu blinken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet