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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chelli
05.12.2014, 15:36 Uhr

Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

Habe gerade folgenden Satz gelesen: "Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung scheint obligatorisch, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto ankommt. Allerdingt trügt der Schein, denn auch ein solcher Bescheid ist rechtskräftig!" (Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/bussgeldbescheid/)
Stimmt das wirklich? Woher wollen die denn, wenn die gar kein Foto haben tatsächlich wissen, dass ich und nicht ein anderer gefahren ist? Hoffe hier findet sich einer, der mir das erklären kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dany44
19.01.2015, 11:48 Uhr

zu: Bußgeldbescheid ohne Foto gültig?

hi

foto haben sie als beweismittel.
das wird nur nicht mitgeschickt weil es zu teuer und aufwendig wäre.
wenn du den Rechtsweg gehst, kommt das Beweisfoto auf den "Tisch"

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Lkw, der liegen geblieben ist

- Pkw, der abgeschleppt wird

- Schulbus, aus dem Kinder aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens