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05.06.2013, 07:23 Uhr

zu: Baustelle

Eigentlich ist es egal, ob es sich nun um eine Baustellenampel handelt, oder eine "übliche": Ihrem Signal ist Folge zu leisten.
Sollte ihre Anzeige nicht von Belang sein, ist sie entweder ausgeschaltet, oder mit einem "Mützchen" versehen, so dass man ihr Licht eh nicht sieht.

Zur Frage der Anzeige:
Wie immer im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kläger können zum Beispiel an der Ampel angebrachte Blitzer sein (da hättet ihr aber einen zweimaligen Blitz gesehen), ein beobachtender Polizist (der wäre euch sofort gefolgt), oder ein Passant, der euch beobachtet hätte.
Wobei sich Letzterer ganz schön angepullert gefühlt haben müsste, um den Aufwand zu betreiben, dafür ne Wache aufzusuchen (oder online anzuzeigen).
Grundsätzlich gilt: Der Fahrer muss zweifelsfrei identifiziert sein, damit ein Rotlichtverstoß geahndet wird. Deshalb also das Foto, das Hinterherfahren und Anhalten, oder eine sehr genaue Personenbeschreibung.

Deshalb sehe ich es in eurem Fall mit einer nahezu 100%igen Sicherheit an, dass da nichts hinterher kommt.
Nehmt euren Schreck als Schuss vor den Bug wahr und lasst ihn als Aufmerksamkeitsverstärker auf euch wirken.

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05.06.2013, 14:08 Uhr

zu: Baustelle

nochma glück gehabt, wa? ich glaub meiner cousine ist sowas auch mal passiert und da kam auch nix.

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Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?

Weiterfahren, weil der Radfahrer warten muss

Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten