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 Vespadream
18.10.2012, 08:45 Uhr
Wird klasse M (Roller) auf klasse B (auto) angerechnet ? Darf man mit 17j Autofü
Hallo,
ich bin 15 und werde im Januar 16 und würde gerne den Führerschein der Klasse M machen ( Roller bis 50ccm und 45kmh ). Dieser kostet so um die 300-500 Euro.
Ich habe gehört, dass die Klasse M automatisch bei dem Führerschein mit 17 dabei ist. Kann ich dann eigentlich den Führerschein klasse B mit 16 1/2 beginnen und darf dann mit 17 Roller fahren ?
Ich fände es nämlich blöd, wenn ich jetzt den Führerschein Kl. M mache und somit ca 400 euro zahle und dann 1 Jahr später den Autoführerschein wo die Klasse M im Preis drinnen ist.
Meine Fragen:
1) Wird irgendetwas, wenn ich jetzt den Führerschein der Klasse M mache auf den Autoführerschein mit 17 angerechnet ? ( zb. Rettungsmaßnahme, Theorie etc ? )
2) Muss ich wenn ich den Führerschein der Klasse M gemacht habe den gleichen Betrag an Euro zahlen für den Führerschein mit 17 wie Leute die Klasse M nicht gemacht haben ? bzw. wird der Autoführerschein durch den kl M Führerschein billiger ?
3) Muss man wenn man den Autoführerschein mit 17 macht und dann Roller fahren darf noch Fahrstunden für den Roller nehmen. ( wenn nicht hätte man ja gar keine Praktische Erfahrung ) ?
4) Oder soll ich besser noch solange warten bis ich den Führerschein mit 17 mache und der Roller dann eh dabei ist ?
Vielen Dank für Antworten !

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann
Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße
Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
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