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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hexe
17.08.2011, 16:50 Uhr

Vorfahrt Fußgänger ?

Ich komme aus einer Vorfahrtgewährenden Straße als Linksabbieger,der Fußgänger steht mir halblinks gegenüber und möchte die Straße überqueren es gibt keinen gekennzeichneten Fußweg.
Die Frage:Muß ich dem Fußgänger Vorfahrt gewähren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:31 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Ja, musst du. Dazu ein Zitat von verkehrslexikon.de:

Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
17.08.2011, 18:33 Uhr

zu: Vorfahrt Fußgänger ?

Noch ein kleiner Nachtrag:
Vielleicht warst du der Ansicht, du hättest aufgrund der Vorfahrtslage auch Vorrecht, da du von VorFAHRT gesprochen hast. Ein FUßgänger hat mit Vorfahrt aber nichts zu tun, er wird gesondert betrachtet.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Höchstparkdauer beachten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben