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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 75chris
27.03.2011, 09:26 Uhr

Führerschein 5 Jahre weg-muss ich ihn neu machen?

Hallo zusammen,

mir wurde 2006 die Fahrerlaubnis genommen(BtMG),
als Auflage hab ich den Nachweiß für 1Jahr Drogenfreiheit bekommen,
und eine MPU.
dafür haben sie mir 5 Monate Zeit gegeben,als ich dann bei der MPU war haben sie mich durchfallen lassen,weil ich des 1 Jahr nicht nachweißen konnte.

Jetzt hab ich die hälfte dieses 1Jahres Nachweiß hinter mir,und im Anschluss die MPU.
Nun zu meiner Frage-muss ich den Führerschein neu machen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Fals mein Beitrag im falschen Unterforum steht,bitte verschieben.

Gruß Chris

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-002 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung, an der vorfahrtregelnde Verkehrszeichen aufgestellt sind. Was gilt?

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Regel "rechts vor links"

Die Zeichen des Polizeibeamten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab