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25.07.2010, 10:25 Uhr

Alte Führerscheinklassen

Hallo.

Ich habe 1977 Klasse 4 und 1980 (NACH dem 1.4.) Klasse 3 gemacht.
Der Führerschein wurde mir Ende 1986 ENTZOGEN und Mitte 1988 bekam ich die Rosa Pappe, in der die Klassen 3, 4 und 5 eingetragen sind.
Eine neue Prüfung oder die MPU brauchte ich dazu nicht machen.

Welche Fahrzeuge darf ich nun fahren?
Gilt hier noch das alte Recht, mit Klasse 4 Kleinkrafträder bis 50ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren zu dürfen?

Gilt im Bezug auf Klasse 4 und 125ccm das Datum 1977 oder wird nach dem Entzug das neue Datum (auch ohne neue Prüfung) gerechnet?

Danke für eure Antworten.

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25.07.2010, 22:57 Uhr

zu: Alte Führerscheinklassen

es gilt das neue datum

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-105

Sie dürfen nur geradeaus weiterfahren

Sie befinden sich in einer Einbahnstraße

Sie dürfen nicht geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

In Einbahnstraßen

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen