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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.04.2010, 12:41 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Das Chaos wird jetzt perfekt.
Auf der Internetseite des BMVS ist jetzt wieder die "alte" StVO Stand April 09 zu finden.
Was gilt, ist unklar:
Ein Verkehrsminister kann ja nicht einfavch eine inkraft getretene VO für "nichtig" erklären.
Und was ist mit den neuen Regelungen, die nicht die Verkehrszeichen betreffen?

Diese hastige Aktion macht alles nur noch schlimmer. Man hätte in aller Ruhe eine Korrektur vornehmen können.

Und jetzt fängt das große Chaos erst an.

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15.04.2010, 21:06 Uhr

zu: Ramsauer rudert mit Volldampf zurück

Was ich mich frage:
Wenn die 46. ÄnderungsVO nie inkraft getreten ist, und die alten VZ wirksam geblieben sind, sind dann die VZ, die durch die ÄnderungsVO eingeführt wurden, nie gültig geworden?

Wenn Du die Muße hast:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=78418


Das ist der Thread im Verkehrsportal dazu :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen diese Straße nicht benutzen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-011

Kraftfahrzeuge aller Art

Motorräder und Fahrräder, die geschoben werden

Handfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B

Zum Halten und Parken

Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen

Zum Überholen