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 DerFranz
15.08.2009, 10:09 Uhr
Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?
Hello!
Ich habe grad meinen internationalen Fuehrerschein in Kenia gemacht, bin erst seit 1 Monat hier und werde auch mehr als die geforderten 185Tage im Ausland sein.
Frage> Wenn ich im Dezember nach Deutschland kommen wuerde, duerfte ich dort ein Fahrzeug fuehren? Mein Wohnsitz wird weiterhin in Kenia bleiben. Die 185Tage sind dann allerdings noch nicht erreicht, werden es im Laufe meines Aufenthalts auf jeden Fall.
Geht das?
Frage 2> Wie muss ich gegenueber den dt. Behoerden versichern, dass ich nicht in Deutschland gemeldet war? Reicht da eine Bestaetigung des Arbeitgebers und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes?
Fuer eure kompetente Hilfe bin ich euch dankbar.
Viele Gruesse
Der Franz

 durbanZA
15.08.2009, 18:26 Uhr
zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?
Hallo, willkommen im Forum :)
Beim Stichwort "Kenia- Führerschein" klingelten zunächst bei mir alle Alarm- Glocken, wenn Du aber tatsächlich in Kenia Deine FE erworben hast, war das wohl "blinder Alarm".
Relevant für Dich ist zunächst § 29 Abs. 1 FeV.
Demnach dürfen Inhaber einer ausländischen FE diese 6 Monate lang in Deutschland benutzen.
Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 2 jedoch gilt diese Berechtigung nicht für FE- Inhaber, die zum Zeitpunkt der FE- Erteilung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten.
Gemeint ist damit der "tatsächliche" Wohnsitz, also nicht das, was formal auf dem Blatt steht (§ 7 FeV).
Die Meldebescheinigung und auch die Bescheinigung des AG sind aber wertvolle Nachweise, dass Du Deinen "Lebensmittelpunkt" in Kenia hast.
Wenn Du irgendwann mal wieder nach Deutschland ziehst, kann die kenianische FE nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung in eine deutsche FE umgeschrieben werden.
mfG
Durban
 DerFranz
16.08.2009, 15:29 Uhr
zu: Internat. Fueherschein fuer Urlaub in GER?
Hallo Durban,
vielen Dank fuer deine Antwort. Ganz sicher, ob ich dann jetzt im Dezember in Deutschland in ein Auto stiegen kann, bin ich mir aber immer noch nicht.
Mein tatsaechlicher Wohnsitz ist ja derzeit Kenia. Die Frage war ja, ob ich, dann im Urlaub in Deutschland, trotz der noch nicht eingehaltenen 185 Tage (die ja aber in jedem Fall erreicht werden) fahren kann.
Koenntest du darauf nochmal eingehen?
Ich danke herzlich und schicke schoene Gruesse aus dem warmen Kuesten-Kenia.
Der Franz
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte
Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Parken auf dem Seitenstreifen
Parken auf der Fahrbahn
Halten am rechten Fahrbahnrand
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
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