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02.07.2009, 20:24 Uhr

Bußgeld,

Guten tag wünsche ich =)

also, es geht um folgendes.
bin in der Probezeit, hab schon 4 jahre, und halt nachschulung.
jetzt hab ich wieder nen Briefchen bekommn.

ich wurde am 19.05.09 gebltzt, also vor gut 1 1/2 Monaten.
mit 22 zuviel. statt 50 - 72 nach tolleranzabzug.

jetzt ist die frage was ich mache und was ich wohl bekomme.

im BUßgeldkatalog steht mir wird zu nem psychologen oder so geraten. aber nen Bekannter hat gesagt ich bekomm wieder 2 jahre mehr probezeit.
ausserdem ist die frage ob nach 3 Monaten das ding verjährt ist und es vllt ratsam ist,(Weil man mich nicht so sehr gut auf dem foto erkennt) einfach jemanden anzugebn der mir ähnlich sieht und dem ich das auto geliehen habe um zu verzögern.


mit freundlichen Grüßen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
03.07.2009, 09:11 Uhr

zu: Bußgeld,

Eine erneute Verlängerung der Probezeit gibt es nicht. Die Folgen kannst du nach Eingabe der entsprechenden Werte hier nachlesen:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

Verjährt ist es nach 3 Monaten nur, wenn in dieser Zeit keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen getroffen werden, wovon man nicht einfach ausgehen sollte. Deinen Kumpel als Fahrer anzugeben, wäre eine Straftat (falsche Verdächtigung). Außerdem wird der vermutlich keine Lust haben deine Punkte zu übernehmen, oder?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden