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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daveyzfr1
05.06.2009, 16:28 Uhr

alte Punkte weg? oder bleiben Sie

Hallo zusammen,

habe in der Suchfunktion bereits nach einem problem wie meinem ausschau gehalten aber ohne ergebniss. Deshalb nun hier meine Frage:

Ich habe insgesamt 14 Punkte die sich wie folgt aufteilen.

Ich habe innerhalb von Paar Jahren 3x3 Punkte bekommen die ja so weit ich weis nach 2 jahren wieder gelöscht werden. Bevor es dazu kam Habe ich im September 2007 durch nötigung 5 Punkte auf einmal bekommen und da das eine straftat ist bleiben diese Punkte ja 5 Jahre erhalten. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege).
Nun zu meiner Frage da dieses Jahr im September 2 Jahre ohne vorkommnisse vergangen sind, verschwinden dann zumindest die vorab gesammelten 9 Punkte da die ja nach 2 jahren weg sein sollten? Oder muss ich für die kompletten 14 Punkte 5 Jahre warten?

Ich hoffe jemand weis Rat und kann mir helfen.

Bedanke mich im Vorraus
Mfg David

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Daveyzfr1
06.06.2009, 05:34 Uhr

zu: alte Punkte weg? oder bleiben Sie

ok, bloß in seinem Fall hat er die (Punkte mit geringerer Tilgungsfrist 2 Jahren) nach den Punkten die 5 Jahre bleiben bekommen. So wie ich das verstehe. Bei mir ist es ja anders herum.

Und das formular kenne ich habe selbst schon mal meinen Punktestand von denen zugeschickt bekommen. Bloß wie ich hier auch schon im Forum gelesen habe werden dort selbst nach 2 jahren wenn die punkte eigentlich weg sein sollten diese dort noch immer 1 jahr mehr gelistet auch wenn sie schon weg sind. Oder werden die dann speziell gekennzeichnet das sie nicht mehr aktuell sind?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- sich besonders weit rechts einordnen

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- seine Geschwindigkeit stark vermindern