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 KnuddeligesEtwas90
02.06.2009, 20:52 Uhr
helft mir...
ich habe ein problem: hab meinen führerschein seit april/08, bin also noch in der probezeit. mich hats im jan/09 mit 19km/h zu schnell in der 30er zone geblitzt (musste 40€ zahlen und gut wars) und nun vor zwei wochen wieder an einer roten ampel...ich war nicht bei der sache, bin früher von der arbeit nach hause weils mir nicht gut ging...und dann hats geblitzt! war dann am nächsten tag beim doc, der mich dann die ganze woche (einschließlich der "Blitztag") krankgeschrieben...brigt das was um der Strafe zu entgehen?? bin auf meinen lappen angewiesen, fahre jeden tag um die 60km zur arbeit...
wer kann mir sagen wies nun weiter gehen könnte???
danke, grüßle

 Lilifood
02.06.2009, 23:00 Uhr
zu: helft mir...
Zu der ersten Sache denke ich das des es wahscheinlich eher 35 € Verwarngeld wahren die du Zahlen musstest, denn ab 40 Euronen gibts nen Punkt.
Zu dem Zweiten Delikt kann ich nur sagen das dir ein Krankenschein nicht helfen wird, es könnte dir sogar negativ ausgelegt werden, wenn nachgewiesen wird das du dich trotz Wissen um deinen Körperlichen Zustand hinters Steuer gesetzt hast. Das kannst du also nicht als Ausrede nehmen. Wenn es dir wirklich so schlecht ging den Tag, hättest du jemanden bitten müssen dich abzuholen oder hättest dir einen RTW rufen müssen.
 Peg
03.06.2009, 05:18 Uhr
zu: helft mir...
Jetzt musst du nur noch sagen können, wie lange die Ampel schon "rot" zeigte - und schon kannst du sehen was auf dich zukommt:
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
Oder bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Dazu kommt auf jeden Fall die verlängerte Probezeit und das Aufbauseminar.
 FTKBONN 
16.10.2009, 14:38 Uhr
zu: helft mir...
gut, das es den FS auf probe gibt......
und manchmal ist das noch zu wenig bestrafung !
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten
Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen
Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte
Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?
Sie dürfen
- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können
- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen
- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen
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