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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern altista
09.05.2009, 16:18 Uhr

Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Hallo, ich habe deutschen Führerschein gehabt. Bin für zwei Jahre in die Schweiz gegangen wo ich aus rechtlichen Gründen mein Führerschein in schweizer Führerausweis umtauschen musste (Berufsfahrer - Bus). Jetzt bin ich wieder zurück in Deutschland, muss anscheinend für meinen schweizer Führerausweis wieder einen deutschen Führerschein verlangen (innerhalb von 6 Monaten, also bis Ende Mai). Ist aber ein Problem - ich fahre noch als Aushilfe, ab und zu, in der Schweiz Bus, wo ich wiederum einen schweizer Führerausweis brauche.
Hat jemand Erfahrung was hier zu tun wäre? Wie kann ich beiden Staaten befriedigen?
Danke

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10.05.2009, 13:11 Uhr

zu: Deutschland-Schweiz-Deutschland Führerscheintausch

Normalerweise muss der ausländische Führerschein bei der Umschreibung in einen deutschen FS abgegeben werden. Es sollte aber in diesem Fall möglich sein, dass du beide Führerscheine behalten kannst.

§ 31 Abs. 4 FeV: "In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken."

Sprich am Besten die deutsche Führerscheinstelle darauf an. Vielleicht kannst du eine Bescheinigung des schweizerischen Arbeitgebers vorlegen, um die dortige Tätigkeit nachzuweisen.

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11.05.2009, 10:21 Uhr

danke Georg_g. Es macht mir Hoffnung!

So werde ich tun. Danke.
Es wäre die beste Lösung - beide Führerscheine besitzen zu dürfen/können.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

Weil sie leicht übersehen werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten