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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 10:05 Uhr

Fahren nach 6 Monaten?

Hallo!

Mein Mann ist aus Tunesien und durfte somit 6 Monate in Deutschland mit seinem tunesischen Führerschein fahren! Leider hat er es auch jetzt nach 1 jahr noch nicht geschafft, die Prüfung nochmal zu machen!
Wir wollen jetzt Ende April mit dem Auto nach Tunesien! Darf er trotzdem nur zur Durchreise in Italien und Österreich fahren? Oder gilt die 6 Monatsregel EU weit?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.03.2009, 11:57 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Hallo. :)

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist nationales Recht.
Es wird Dir hier daher vermutlich niemand mit Sicherheit sagen können, wie die Lage in Österreich und Italien aussieht.

In Deutschland beginnen die 6 Monate mit Einreise ins Inland zu laufen.
Wären die Regelungen in Österreich und Italien also äquivalent zu der deutschen Regelung, so dürfte er in D und I fahren.

Dennoch: Ich kenne die Regelungen dort nicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 13:17 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Das wäre ja super, dann könnte mein Mann ja tatsächlich fahren und ich muß nicht die ganze Strecke nach Italien selber fahren!
ich weiß, das in Österreich auch die 6 Monatsregel ist und in Italien müßte er ihn sogar nur umschreiben lassen!
Sollte dann also kein Problem sein!

Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-001 / 3 Fehlerpunkte

An einer Straßenbahnhaltestelle steigen Fahrgäste auf der Fahrbahn ein und aus. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie rechts vorbeifahren wollen?

Deutlich Warnzeichen geben und weiterfahren

Warten, wenn Fahrgäste gefährdet oder behindert werden könnten

Vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist und sie auch nicht behindert werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-004-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

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