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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Danny2
21.07.2008, 08:29 Uhr

HILFE!!!!!! Evtl. falscher Führerschein?????????

Hallo an Alle!
Ich hatte den rosanen Faltlappen gehabt und die Erlaubniss 3 gehabt.
Dann habe ich Motorrad "offen" gemacht und den neuen Plastic-FS bekommen.
Nun mein eigentliches anliegen:
Weder die Beschränkung mit 12000Kg wurde eingetragen noch sonst irgend welche Einschränkungen.
Hinter allen LKW-Klassen steht ein Ausstellungsdatum und sogar das Datum wo man als LKW-Fahrer zur ärztlichen Untersuchung muß ist eingetragen!
Habe ich jetzt einen unbegrenzten LKW-FS oder wie????????
Kleinere Beschränkungen: Hinter C1 ist die Nr171 und hinter L die174 eingetragen!
Kann ich mich nun freuen oder nicht?
Worauf wird zurückgegriffen wenn ich zb. den FS verliere?
Wer kann mir sagen wo die Ursprungsdaten hinterlegt sind?
Fragen über Fragen.

Ich hoffe Jemand kann mir helfen!

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SusaB-SB
22.07.2008, 13:40 Uhr

zu: HILFE!!!!!! Evtl. falscher Führerschein?????????

Es kommt außerdem noch drauf an, wann Du den Führerschein gemacht hast.

Bis zu einem Datum (das ich jetzt nicht im Kopf habe) darfst Du mit dem "normalen" PKW-Schein (früher der 3er) noch LKW bis 7,5 to fahren.
Das wurde aber später geändert auf 3,5 to.

Übrigens, stehen auf der Plastik-Karte unter dem Foto die Führerscheinklassen, die Du fahren darfst.

Da steht z. B. bei mir (müsste identisch sein, wenn ich Dich richtig verstanden habe):
A / BE / C1E / MSL

Das heißt, dass ich damit Motorrad unbeschränkt, Auto mit Hänger, LKW bis 7,5 to. und Mofa, etc. fahren darf.

Das beinhaltet aber nicht C / D1 /CE / D / D1E / DE, das sind nämlich jeweils die "großen" LKW- und Bus-Scheine, die separat gemacht werden müssen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-103 / 3 Fehlerpunkte

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden