Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bermie
20.04.2008, 15:48 Uhr

Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Hallo (:

Ich bin 16 Jahre und 2 Monate alt. Pünktlich zu meinem 17. Geburtstag würde ich gerne meinen "Führerschein mit 17" in der Tasche haben. Jedoch fahre ich in 3 Monaten für ein halbes Jahr nach Südafrika (Auslandsaufenthalt). Könnte ich nun wirklich nicht, bevor ich nach Südafrika fahre, meinen Führerschein - natürlich nur die theoretische Prüfung - machen? So dass ich, wenn ich voraussichtlich im Januar 2009 zurück komme meine praktische Prüfung machen kann?

Mit freundlichen Grüßen,
Berit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 15:49 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Darfst wenn ich mich nicht irre erst 6 Monate vor deinem 17. Geburtstag mit der Theorie anfangen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2008, 16:00 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

@crashkid
du irrst.
der antrag wird erst ein halbes jahr vor dem 17 vom sva angenommen, anfangen geht aber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.04.2008, 16:14 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Wann man die Ausbildung beginnen kann, ist nirgends gesetzlich festgelegt. Auch dass der Antrag frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter angenommen wird, ist nicht ausdrücklich geregelt, auch wenn manche Führerscheinstellen das so handhaben. Die Ausbildung kann man aber beginnen, ohne dass man schon den Antrag abgegeben hat.

Insofern könnte man die Theorieausbildung schon jetzt beginnen. Sinnvoll ist das m.E. aber nicht, da die Theorie-Prüfung frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden kann (das ist im Gegensatz zu den obigen Terminen gesetzlich festgelegt). Man könnte vor der Abreise nach Südafrika also die Ausbildung, aber nicht die Prüfung machen, sodass zwischen Ausbildung und Prüfung der halbjährige Südafrika-Aufenthalt läge.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 16:21 Uhr

zu: Führerschein mit 17 - schon vor 16 1/2 anfangen?

Ok, danke für die Berichtigung. Hab ich wieder was gelernt :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

An der Haltlinie

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung ist ausgeschlossen

Ablenkung durch die Bedienung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt

Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz