Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
22.03.2008, 20:09 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Naja, die betrunkene Person ist dann nicht mehr als Begleitperson geeignet -> Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2008, 23:23 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Ich sehe dass vom Grundsatz ähnlich. Jeodch ist das Fahren ohne Begleiter kein Fahren ohne Fahrerlaubnis; es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
Für den Begleiter gilt eine 0,5 0/00- Grenze. Überschreitet er diese, fällt er als Begleiter aus.

In der Praxis wäre es allerdings problematisch, die Alkoholkonzentration des Begleiters festzustellen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.03.2008, 01:14 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Der Begleiter darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht
unter dem Einfluß anderer berauschender Mittel stehen.

Die Folgen hat in erster Linie der BF17-Fahrer zu tragen:
Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden.
Der Begleiter begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
23.03.2008, 11:29 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

"In der Praxis wäre es allerdings problematisch, die Alkoholkonzentration des Begleiters festzustellen."

Warum das?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.03.2008, 22:54 Uhr

zu: Beifahrer betrunken!?

Weil ich mir als Beifahrer kein Blut entnehmen lassen würde :)

Im Ernst: Die Polizei darf nur eine Blutprobe des Fahrers anordnen. Solange die Begleitperson nicht so du..., äh so kooperativ ist, einem freiwilligen Alkoholtest zuzustimmen, kann die Alkoholkonzentration nicht festgestellt werden. In diesem Fall könnte die Polizei zwar bei dringendem Verdacht die Weiterfahrt untersagen, ansonsten wäre die Fahrt jedoch folgenlos.
Aber das sollte man vielleicht nicht zu laut erzählen.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren