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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Netter Gast
19.03.2008, 13:31 Uhr

Falscher Eintrag im Führerschein

Guten Tag zusammen, ich bitte um sachkundigen Rat: Seit ca. 9 Jahren habe ich den Führerschein im Scheckkartenformat; ich bin Inhaber der alten Klassen 3 und 1; ausgestellt 1997. der neue Führerschein weist die Klassen A1;A;B;C1;BE;C1E;CE mit Einschränkung 79(C1E>12000kg;L<=3);;M und L aus. Kann mir jemand sagen was der CE - Eintrag mit der Beschränkung (m.E. eine Wiederholung des C1E) und dem L<=3 zu bedeuten hat? Muß ich im Falle eines behördenirrtums einen Urlaubstag und neue Fotos opfern um das Umschreiben zu lassen? Liebe Grüße Der Nette Gast

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.03.2008, 14:29 Uhr

zu: Falscher Eintrag im Führerschein

Das ist kein Behördenirrtum, sonder hat alles seine Richtigkeit.

Um es mal stark vereinfacht auszudrücken: Du darfst mit dem neuen Führerschein alles fahren, was du auch vorher fahren durftest und hast sogar noch eine kleine Erweiterung: Bei der Klasse C1E (Züge bis 12 t zul. Gesamtmasse) spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle mehr.

Was über 12 t z.G. hinausgeht, ist die Klasse CE79. Hier ist die Achszahl zu beachten.

Das Zugfahrzeug darf natürlich in allen Fällen nicht mehr als 7,5 t z.G. haben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Blick in den Rückspiegel genügt

Blinken