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18.03.2008, 23:30 Uhr

Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

Also folgendes Problem
Eine Einfahrt zu einem Getränkemarkt ( also Hofeinfahrt) :
Darf man sich rechts von der Einfahrt hinstellen
(aus der Sicht wenn praktisch auf die Einfahrt schaut)
oder muss ich einen Mindestabstand halten? Gegen über ist Parkverbot , es ist keine schmale Straße, man kann also gut rangieren.
Die Einfahrt wird nicht blockiert oder behindert , man steht lediglich dirket nach der Einfahrt.
Frage:
Gibt es gesetzlich einen Mindestabstand wie bei Kurven oder Einmündungen?
Gibt es einen Unterschied zw. Geschäfts- oder Privateinfahrt. Denn wenn man neben der Einfahrt einer Garage parkt gibt es ja auch keinen Mindestabstand....?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
28.03.2008, 18:44 Uhr

zu: Parken -Mindestabstand zu Einfahrten

§12 Straßenverkehrsordnung

(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

Weshalb ist es möglich, dass ein Fahrer das Zeichen "Vorfahrt gewähren" an der nächsten Kreuzung nicht wahrnimmt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

Ausbau und Verlauf der Straße erwecken den Eindruck einer Vorfahrtstraße

Die durchgehende Beleuchtung kann zu der Annahme verleiten, an der Kreuzung Vorfahrt zu haben