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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
22.02.2008, 10:31 Uhr

Auffahrunfälle - Probezeit?

Hallo

hab da mal ne Frage...wenn ich in der Probezeit einen Auffahrunfall verursache, was blüht mir dann an Strafe?
Wenn mir zu geringer Abstand vorgeworfen wird...ok, dazu habe ich im Bußgeldkatalog was gefunden...aber wie ist es, wenn ich auf einer unübersichtlichen Straße hinter einer Kurve auf ein stehendes Fahrzeug auffahre?
Angenommen jemand hält an, um sich mit einem Spaziergänger zu unterhalten...ich komme von hinten und sehe durch den Straßenverlauf das Fahrzeug zu spät und fahre hinten auf.
Liegt dann die volle Schuld bei mir?
Ich denke ja.
Was bekommt man dann für eine Strafe? Zu geringer Abstand kann man da ja schlecht zu Grunde legen...evtl nicht angepasste Geschwindigkeit?

danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
22.02.2008, 12:42 Uhr

zu: Auffahrunfälle - Probezeit?

In der Regel bist du dazu verpflichtet deine Geschwindigkeit so anzupassen, dass du auch nach einer unübersichtlichen Kurve wenn notwendig anhalten kannst.

Wenn jetzt da ein Auto steht nur aus dem Grund, dass der Fahrer sich mit jemandem unterhalten will, dann behindert er den Verkehr und ist je nachdem Schuld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.02.2008, 19:51 Uhr

zu: Auffahrunfälle - Probezeit?

Ein einfacher Auffahrunfall kostet nur ein Verwarngeld ohne weitere Auswirkungen auf die Probezeit.

Sollte der Unfall durch unangepasste Geschwindigkeit verursacht worden sein, droht tatsächlich das entsprechende Bußgeld. Das wäre im Fall oben der Fall: Wie Efreet schon sagt, darf an nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten knn (sichfahrgebot).
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug hinterder Kurve widerrechtlich dort steht, würde vermutlich der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit gemacht werden, wenn man darauf auffahren würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-006-B

Weil beim Bremsen erhöhte Rutschgefahr besteht

Weil ein Fahrzeug von rechts kommen könnte

Weil das von links kommende Auto Vorfahrt hat