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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blub123
15.02.2008, 16:52 Uhr

An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Ich wurde gestern von der Polizei an der Autobahn angehalten. Hatte leider keinen Führerschein dabei. Konnte mich nur durch Perso ausweisen.
Vorwurf der Polizei:
1. Fahren auf der Autobahn mit ca 130 kmh bei 100 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung (Polizist behauptet selber 120 kmh gefahren zu sein)
2. Überfahren einer durchgezogenen Linie
3. späteres beschläunigen auf 180 kmh

Der Polizist behauptete "man könnte es fast persönlich nehmen". Die Anzeige wird per Post zugeschickt. Habe von Polizei weder Namen noch etwas schriftliches erhalten.

Was ist in so einem Fall zu erwarten? Wer weiss Rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.04.2008, 17:21 Uhr

zu: An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Da hat Kahleberger Recht. Es sei denn, er ist dir eine Zeitlang hinterhergefahren.

Was sollte denn der dumme Spruch mit dem persönlich nehmen? Meinte er damit, dass er deine Verstöße persönlich nehmen müsste?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Kreuzungen

Grundstückseinfahrten

Bahnübergänge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn