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25.12.2007, 20:49 Uhr

Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

Ich habe gehört, dass die TüV-Gebüren angehoben werden sollen. Ab wann gelten die? Ab 2008?

LG!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 14:04 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Der Bundesrat hat der Gebührenerhöhung am 20.12. zugestimmt. Wann die Erhöhung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt, aber es sollen nicht alle Gebühren gleichzeitig Anfang 2008 erhöht werden, sondern stufenweise angehoben werden.

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26.12.2007, 14:11 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

In 1/08 müsste unser Ato wieder zum TüV. Sollte man das lieber noch 2007 machen oder ist im Januar 2008 noch mit keinen Erhöhungen zu rechnen?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 15:18 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Die HU soll um 4,50 Euro teurer werden, die AU um 6 Euro beim Diesel und um 2 Euro beim Benziner. Wenn dein Fahrzeug per OBD eigendiagnosefähig ist, dann sinken die Gebühren sogar um 4,60 Euro (Benziner) bzw. 13,80 Euro (Diesel).

Wenn du also ein neueres Fahrzeug hast, dann wird die Untersuchung nächstes Jahr sogar billiger. Ob das nun aber schon ab Januar der Fall ist, weiß ich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen