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22.11.2007, 16:10 Uhr

Probezeitverlängerung !?!?!?

Guten Tag...
Und zwar habe ich folgende Frage...Ich habe seit dem 15.02.05 meinen Führerschein...am 12.01.07 habe ich aber einen Verstoß (3 Punkte) gemacht und somit wurde meine probzeit verlängert, so nun habe ich am 03.08.07 wieder einen verstoß 3 Punkte gehabt. So habe heute wieder Post bekommen...Verwarnung wegen wiederholter Zuwiederhandlungen Fahrerlaubnis auf Probe...Nun meine Frage: würd meine Probezeit vom Tag des 2. verstoßes wieder auf 2Jahre verlängert oder bleibt sie normal bei dem Datum vom 15.02.2007 - 15.02.2009??? Danke Mfg Nolle

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22.11.2007, 16:51 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

In Folge des ersten A- Verstoßes wurde die Probezeit rückwirkend auf 4 Jahre verlängert.
Deine Probezeit endet also am 15.02.2009.
Solltest Du innerhalb dieser Zeit nocheinmal einen A- oder zwei B- Verstöße begehen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dieser Verwarnung war sicherlich auch die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung enthalten, oder?

mfG
Durban

P.S.: Das Aufbauseminar hattest Du vor dem 3.08.07 absolviert, oder?

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22.11.2007, 17:24 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

Jo genau...gott seid dank, das wollte ich nur wissen...da werde ich januar mal ne Probezeit verkürzung machen :D danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

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Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

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