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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cesky
12.10.2007, 17:47 Uhr

Fahren gegen Einbahnstraße

Hallo erstmal,
Ich bin heute gegen eine Einbahnstraße gefahren, jedoch wusste ich dies nicht ( dumm ist nur das diese direckt um die Ecke bei mir Zuhause ist).
Es ist eine sehr breite Straße, daher dacht ich mir kannst dalang fahren, weil ich einen Parkplatz gesucht habe. Es kam mir eine Histerische Frau entgegen mit Lichthupe und Schrie im Auto rum, ich Parkte meins und stieg aus, ich konnte aber noch beobachten wie sie mein Nummernschild notierte.
Ich bin noch auf Probezeit, wird dies irgendwelche Strafen als folge haben?!
( Das Auto ist auf meine Mutter gemeldet)
MFG
Cesky

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.10.2007, 17:58 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Wenn niemand gefährdet oder behindert wurde, würde es bei einem Verwarngeld von 20 Euro bleiben.
Auf wen das Fahrzeug gemeldet ist, ist grundsätzlich egal, in Deutschland kann nur der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden.
Das bedeutet dann allerdings natürlich auch, daß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden muß. Mit dem Kennzeichen alleine kann die gute Frau also nichts anfangen, eine detaillierte Fahrerbeschreibung müsste sie mindestens haben, damit eine Anzeige Erfolg hat.

Also, keine großen Sorgen machen, viel kann nicht passieren.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cesky
12.10.2007, 18:00 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Ja gut wenns nur 20 € wären, wär ich mit einverstanden, war halt dumm von mir.
Die Straße war sehr breit also konnte niemand gefährdet werden, ich bin auch extra langsam gefahren, da ich ausschau nach einem Parkplatz gehalten hab.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
13.10.2007, 15:36 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Wie kann man gegen eine Einbahnstrasse Fahren?

Ist sie heile geblieben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
13.10.2007, 18:21 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Vielleicht hat er ja einfach ein Schild übersehen. Oder aber das Schild fehlte, das ist mir auch schon einmal passiert. Ich wurde allerdings sehr höflich von einer Anwohnerin darauf hingewiesen, dass ich mich in einer Einbahnstraße befinde.
Bin dann extra noch einmal zurückgefahren um zu gucken ob da ein Schild steht. War aber definitiv keins da.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.10.2007, 23:15 Uhr

zu: Fahren gegen Einbahnstraße

Danke Peg, das ist mir schon bewusst. Da war auch kein rundes Schild :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist