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 Cesky
12.10.2007, 17:47 Uhr
Fahren gegen Einbahnstraße
Hallo erstmal,
Ich bin heute gegen eine Einbahnstraße gefahren, jedoch wusste ich dies nicht ( dumm ist nur das diese direckt um die Ecke bei mir Zuhause ist).
Es ist eine sehr breite Straße, daher dacht ich mir kannst dalang fahren, weil ich einen Parkplatz gesucht habe. Es kam mir eine Histerische Frau entgegen mit Lichthupe und Schrie im Auto rum, ich Parkte meins und stieg aus, ich konnte aber noch beobachten wie sie mein Nummernschild notierte.
Ich bin noch auf Probezeit, wird dies irgendwelche Strafen als folge haben?!
( Das Auto ist auf meine Mutter gemeldet)
MFG
Cesky

 durbanZA
12.10.2007, 17:58 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Wenn niemand gefährdet oder behindert wurde, würde es bei einem Verwarngeld von 20 Euro bleiben.
Auf wen das Fahrzeug gemeldet ist, ist grundsätzlich egal, in Deutschland kann nur der Fahrer für Verkehrsverstöße verantwortlich gemacht werden.
Das bedeutet dann allerdings natürlich auch, daß der Fahrer zweifelsfrei identifiziert werden muß. Mit dem Kennzeichen alleine kann die gute Frau also nichts anfangen, eine detaillierte Fahrerbeschreibung müsste sie mindestens haben, damit eine Anzeige Erfolg hat.
Also, keine großen Sorgen machen, viel kann nicht passieren.
mfG
Durban
 Cesky
12.10.2007, 18:00 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Ja gut wenns nur 20 € wären, wär ich mit einverstanden, war halt dumm von mir.
Die Straße war sehr breit also konnte niemand gefährdet werden, ich bin auch extra langsam gefahren, da ich ausschau nach einem Parkplatz gehalten hab.
 Chris021983
13.10.2007, 15:36 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Wie kann man gegen eine Einbahnstrasse Fahren?
Ist sie heile geblieben?
 Crashkid 
13.10.2007, 18:21 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Vielleicht hat er ja einfach ein Schild übersehen. Oder aber das Schild fehlte, das ist mir auch schon einmal passiert. Ich wurde allerdings sehr höflich von einer Anwohnerin darauf hingewiesen, dass ich mich in einer Einbahnstraße befinde.
Bin dann extra noch einmal zurückgefahren um zu gucken ob da ein Schild steht. War aber definitiv keins da.
 Crashkid 
14.10.2007, 23:15 Uhr
zu: Fahren gegen Einbahnstraße
Danke Peg, das ist mir schon bewusst. Da war auch kein rundes Schild :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte
Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren
An der Haltlinie
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung
Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung
Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
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