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10.09.2007, 14:04 Uhr

französischer Führerschein von 1997

ich habe einen französischen Motorradführerschein, den ich 1997 bei einem über 185 Tage langen Aufenthalt dort gemacht habe. Er ist bereits nach dem neuen europäischen Standard, Klasse A. Ich möchte jetzt wegen der Fahrerkarte beide Führerscheine- ich habe auch noch einen deutschen Klasse 3- zusammenschreiben lassen. Hier in Berlin auf dem Amt wird mir immer gesagt, der französische Führerschein sei nicht gültig, da ich ihn nicht innerhalb eines Jahres habe umschreiben lassen.
Was stimmt denn nun, da ich hier im Forum auch gelesen habe, daß ein solcher Führerschein uneingeschränkt gültig sei.
Wo finde ich die geltende Bestimmug schwarz auf weiß, daß ich beim Amt nicht wieder weggeschickt werde und was benötige ich für die Umschreibung (beglaubigte Übersetzungen von Führerschein und "carte de séjour")?

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10.09.2007, 20:53 Uhr

zu: französischer Führerschein von 1997

wende dich mit der frage an www.verkehrsportal.de

da werden sie geholfen.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-106

Geradeaus

Nach rechts

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Sie müssen sauber sein