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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
18.07.2007, 15:56 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Ich habe gelesen, dass es in anderen Fällen auch 5 Jahre dauern kann. Ich habe aber nicht gelesen, dass die Probezeit irgendwelche Einwirkungen auf die Punkteverjährung hat. Vielleicht hat jemand anderes genauere Informationen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.07.2007, 16:01 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Sehe ich auch so.
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden normalerweise nach 2 Jahren getilgt; unabhängig von der Probezeit.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
18.07.2007, 19:00 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Solange Du noch in der Probezeit bist, solltest Du mit neuen Punkten gaaaaaanz vorsichtig sein.

Aber Du könntest ein FSF machen und auf diese Weise ein Jahr Probezeit verkürzen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.07.2007, 19:14 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Nun ja, Punkte sind in der Probezeit nur sekündär von Bedeutung.

Wenn Du Dir jetzt einen weiteren A- Verstoß erlaubst, passiert erstmal nicht viel (Empfehlung (!) zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Seminar). Allerdings wird beim dritten A- Verstoß in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
22.07.2007, 00:21 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

@ hansbeer

sorry wenn ich n bisschen vom thema abweiche aber:
nachdem du zu schnell gefahre bist, musstest du auch zu i-einem zeitpunkt den führerschein abgeben?
oder hast du die nachschulung gemacht und durftest währenddessen trotzdem den führerschein behalten?

vllt können ja auch andere das beantworten?!

würde mich freuen =)

mfg kalla

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.07.2007, 01:28 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Hallo, willkommen im Forum.

Nach einem A- Verstoß in der Probezeit wird der Führerschein nicht entzogen. Das passiert erst, wenn das Aufbauseminar nicht fristgerecht besucht wird.

mfG
Durban

(ja, ich weiß, ich bin schon wieder zu lange wach)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

"(ja, ich weiß, ich bin schon wieder zu lange wach)"
*ggg*

Heute ist doch Sonntag und Du kannst ausschlafen! - oder? -
Andere sind noch viel länger wach, oder stehen dann eher auf als Du! ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
22.07.2007, 11:23 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

wie lange hat man denn zeit , um ein aufbauseminar zu besuchen, wenn man dazu "verdonnert" wurde?

mfg kalla

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
22.07.2007, 11:44 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Der späteste Abgabetermin für die Teilnahmebescheinigung steht bereits in der Aufforderung das Seminar zu besuchen.
In der Regel sind es 3 Monate (manche Behörden geben auch nur 2 Monate Zeit).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalla
22.07.2007, 14:35 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

und ab wie viel km/h muss man den FS abgeben? mein cousin is inner probezwit 51 zu chnell gewesen und musste ihn für 4 wochen abgeben.

liegt das in der ermessung des sachbearbeiters ab wann man abgeben muss?

mfg kalla

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.07.2007, 14:49 Uhr

zu: 4 Jahre Probezeit!?!?!

Nein. Es gibt Bußgeldregelsätze, die sind im BKat, dem Bußgeldkatalog, zu finden. Von diesen Regelsätzen kann allerdings unter besonderen Umständen nach oben oder nach unten abgewichen werden (solche Umstände wären: Voreintragungen, Vorsatz, Augenblickversagen usw.).

Der Bußgeldkatalog sieht im Regelfall für eine Geschwindigkeitsübertretung ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat vor.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

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