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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
03.07.2007, 12:39 Uhr

Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Guten Mittag,

ich habe folgende Frage. Ein Verwarn- bzw. Bußgeld bis maximal 40 Euro, hat das immer keine Auswirkungen auf die Probezeit, egal aus welchem Grund man das Geld bezahlen muss? (Also z.B. Falschparken oder Blitzer - hauptsache man bleibt unter 40 Euro?!)

MfG

condomat :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 18:56 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

:-)

aber lass es jetzt nicht drauf ankommen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
03.07.2007, 20:04 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

:-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.07.2007, 20:52 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

um mal ein paar Beispiele zu nennen:

Verstöße im Verwarngeldbereich (keine Auswirkungen auf Probezeit):
- einfache Parkverstöße
- verbotswidriges Abbiegen
- Geschwindigkeitsbegrenzungen bis einschl. 20 km/h

B- Verstöße (Anordnung eines Aufbauseminars und PZ- VErlängerung beim 2. Verstoß dieser Kategorie)
- Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
- Unzulässiges Parken, wenn ein Einsatzfahrzeug behindert wurde
- Fahren ohne Kennzeichen

A- Verstöße (hat Anordnung eines Aufbausemianrs und PZ- VErängerung zwingend zur Folge)
- Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- Mißachtung von polizeilichen Haltegeboten
- Verbotswidriges Überholen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
04.07.2007, 12:10 Uhr

zu: Verwarngeld bis 40 Euro - Probezeit?

Hallöchen,

na ich bedank mich recht herzlich, bin jetzt um einiges schlauer! *smile*
Sagen wir mal so, ich denke ich bin noch mit einem blauen Auge davon gekommen, erstmal abwarten ob da überhaupt ein Brief kommt, und wenn ja wie teuer.

MfG

condomat

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben