Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MiBra
05.06.2007, 14:17 Uhr

BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Hallo,
ich mache gerade den FS mit 17. Ein Bekannter hat gesagt, dass es möglich wäre, sich eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen mit der ich dann ohne Begleitung der Eltern zur Schule und zurück (aber auch nur diese Strecke) fahren dürfe.
Kann mir da jemand genauere Informationen geben?

Michael

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
05.06.2007, 15:22 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Doch, ich glaube die gibt es auch.
Allerdings werden die Behörden sicherlich fragen wie du jetzt zur Schule kommst. Und ich weiß nicht was du darauf antworten solltest, wenn du jetzt auf die gleiche Schule gehst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 16:18 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Es gibt keine Ausnahmen zur Begleitung, streng genommen ist es eine Ausnahme vom Mindestalter zum Erwerb einer Fahrerlaubnis. Die Anforderungen daran sind, wie Chrashkid schon andeutet, sehr hoch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MiBra
05.06.2007, 17:58 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Schade, aber danke für die Info ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.06.2007, 18:54 Uhr

zu: BF (Führerschein mit 17) und Ausnahmegenehmigung

Wenn es so einfach wäre, wärst Du aus Deiner Klasse bestimmt nicht der einzige :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren