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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
03.06.2007, 15:24 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Hallo ich hab jetzt einen Monat Fahrverbot vom Gericht bekommen wegen einer Straftat die im Auto statt gefunden hat.
Ich bin aus der probezeit raus aber zu der Straftat war ich noch in der probezeit.
Das heisst denk ich mal das ich ein Aufbauseminar machen muss.
Ich krieg in 2 Wochen meinen Führerschein wieder. meine frage ist ob ich bis zum Zeitpunkt des Aufbauseminars meine Führerschein behalten darf oder ihn direkt wieder abgeben muss.
Bitte um Antwort. Danke schonmal

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03.06.2007, 15:50 Uhr

zu: Aufbauseminar HIlfe!!!

Du darfst die Fahrerlaubnis behalten. Wenn Du ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht besuchen solltest, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris87
04.06.2007, 18:18 Uhr

Aufbauseminar HIlfe!!!

Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung