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25.05.2007, 07:53 Uhr

zu: Opel Tigra

Du hast nichts zu befürchten, aber die Leute auf dem Rücksitz werden entsprechend gekürzt! :-)

Nee, Scherz beiseite....

Wenn Du gegen die Eintragungen im Fahrzeugschein / Fzg.Brief (Zulassungsbescheinigung I/II) verstößt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Kfz.
Daß hat zur Folge, daß Du ohne Versicherungsschutz fährst, weil Du gegen die Regeln verstößt, die Du akzeptierst hast, als Du das Fahrzeug zugelassen hast!
Du fährst dann also ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz.
Also verstößt Du gegen das Zulassungsrecht und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die genauen Folgen kann ich Dir auch nicht genau sagen, vielleicht weiß daß jemand anderer!?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist