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25.05.2007, 07:53 Uhr

zu: Opel Tigra

Du hast nichts zu befürchten, aber die Leute auf dem Rücksitz werden entsprechend gekürzt! :-)

Nee, Scherz beiseite....

Wenn Du gegen die Eintragungen im Fahrzeugschein / Fzg.Brief (Zulassungsbescheinigung I/II) verstößt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Kfz.
Daß hat zur Folge, daß Du ohne Versicherungsschutz fährst, weil Du gegen die Regeln verstößt, die Du akzeptierst hast, als Du das Fahrzeug zugelassen hast!
Du fährst dann also ohne Zulassung und somit ohne Versicherungsschutz.
Also verstößt Du gegen das Zulassungsrecht und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die genauen Folgen kann ich Dir auch nicht genau sagen, vielleicht weiß daß jemand anderer!?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-006 / 3 Fehlerpunkte

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Bis zu

- 600 Liter

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.