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11.04.2007, 18:24 Uhr

zu: Parkschein im "verkehrsberuhigten Bereich"

Ja da werden ja wohl Schilder gestanden haben, das Blaue rechteckige Spielstraßenschild. Ist zwar keine Spielstraße, aber nennt man im Volksmund so. War da ein Schild??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.04.2007, 18:45 Uhr

zu: Parkschein im "verkehrsberuhigten Bereich"

Nach der Verwaltungsvorschrift soll in verkehrsberuhigten Bereich zwar ein höhengleicher Ausbau (also ohne Bordsteinkanten) erfolgen, aber daraus würde ich keinesfalls schlussfolgern, dass alle Regelungen, die in einem verk.b.B. gelten, außer Kraft gesetzt sind, wenn nun doch Bordsteine vorhanden sind. Mit der Argumentation sehe ich für einen Einspruch eher schlechte Chancen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben