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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pueppchen
14.03.2007, 22:31 Uhr

Einbahnstraße

Hallo zusammen :)

ich hab eine Frage zum Thema Einbahnstraße.
Welche Strafe kommt auf einen zu, wenn man verkehrtrum durch eine Einbahstraße fährt?!
Hat es große Konsequenzen, oder bekommt nur ein Verwarngeld?!

Danke für die Beantwortung! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Wenn nichts anderes dazukommt (besondere Gefährdung eines anderen o.ä.), sodaß man einen Straftatbestand draus machen könnte, bleibt es bei einem Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.
Kommen erschwerende Umstände dazu, kann daraus ein B- Verstoß mit einem Punkt gemacht werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.03.2007, 22:38 Uhr

zu: Einbahnstraße

Mit PKW 20 €, als Radfahrer 15 €.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-005

Mit Gegenverkehr

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Mit Blendung durch den Gegenverkehr bei Nacht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat