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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZuIR4m
06.03.2007, 22:33 Uhr

Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Hallo.

Ich wollte mit 16 Jahren meinen 50ccm Rollerschein machen. Serie fahren die teile ja um die 50Km/h, gesetzlich erlaubt sind 45km/h.

Ich wollte Fragen auf wie viel Km/h man die Teile raufschrauben darf, ohne das die Polizei ernsthaft stress macht (Punkte,Anzeige,Roller mitnehmen, Auto Schein erst später machen dürfen)

Ich dachte auch an nicht viel tuning, nur etwa 15 -20 km/h

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
06.03.2007, 23:37 Uhr

zu: Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Hallo,

na dann hoffe ich doch für Dich, daß die Polizei bei Dir ab 46 km/h Streß macht!!!


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
07.03.2007, 15:07 Uhr

zu: Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Ich denke mal das die Polizei, wenn bei dir nicht rumgebastelt wurde, dass sie bis max. 60 läuft nichts sagen wird. Ich wurde auch schon angehalten und ich hab zu denen gesagt, wenn er warm ist läuft er auch mal 60 und die haben darauf nix gesagt  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
07.03.2007, 15:45 Uhr

zu: Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Und von den 60 geht der Tacho mind. 6 vor :o

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
09.03.2007, 19:16 Uhr

zu: Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Ein Freund wurde mit 62 km/h geblitzt und angehalten. Auf einer alten Honda Dax. Durfte weiterfahren und musste nichtmal was bezalen (geschloßene Ortschaft). Naja Glück gehabt. Der Regelfall ist es nicht.
Wenn der Tacho 50km/h anzeigt sinds auf dem Prüfstand oft aber nur 45km/h. Tja wer sicher sein will lässt alles orginal und gut ist.
Allerdings bin ich sowieso für eine Geschwindigkeitslimitaufhebung bzw. -lockerung änlich wie in Österreich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
11.03.2007, 23:47 Uhr

zu: Welche Tolleranzgrenze hat die Polizei (50ccm)

Mal ganz ehrlich: wenn Du Dir das jetzt schon mit Deinen 16 Jahren überlegst, dann solltest Du nie einen Führerschein machen dürfen weil Du ungeeignet bist.
Wie mein Vorschreiber schon sagte, mach doch dann A1, dann haste auch länger was davon (denn M bekommt man eh später mit der Klasse B).

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Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen