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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.02.2007, 19:20 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

1. Wenn beides gezahlt ist, wäre es eh zu spät etwas zurückzufordern.
2. Ein gemeinsames Bußgeld gibt es nur bei "Tateinheit". Hier liegt aber Tatmehrheit vor, da das Unterlassungsdelikt "Nichtanschnallen" und das Begehungsdelikt "Zu-schnell-fahren" in keinem kausalen Zusammenhang steht.

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11.02.2007, 23:56 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Kann man das immer mit dem direkt bezahlen, auch wenn die aus einem Auto raus blizen zum Beispiel?

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12.02.2007, 01:30 Uhr

zu: einmal geblitzt- 2 knöllchen

Du kannst nur dann vor Ort bezahlen, wenn man dir ein Verwarngeldangebot macht, das ist nur bis 35 € möglich. Ein Recht darauf hast du aber nicht. Bei
Radar-Blitzern schreibt normalerweise niemand die Messergebnisse mit, sondern die sind nur auf dem Foto gespeichert. Also könnte man dir vor Ort gar nicht sagen wie schnell du warst. Manchmal gibt es solche Radar-Kontrollen aber auch mit Sofortkasse. (Das spart die Arbeit für die Fahrerfeststellung wenns Punkte gibt und der Halter den Fahrer nicht nennt)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie im Interesse der Umweltschonung achten?

Längeres Laufenlassen des Motors im Stand vermeiden

Unnützes Hin- und Herfahren vermeiden

Häufig mit hoher Drehzahl fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-107 / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt?

Wer sein Fahrzeug verlässt

Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet

Wer länger als drei Minuten hält