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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
31.01.2007, 19:11 Uhr

COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Hallo,

Da im neuen Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief nur noch eine Rad-Reifenkombination steht, würde mich mal interessieren, welche weiteren Größen Ich fahren darf! Es gibt doch eine "Übereinstimmungsbescheinigung"!

Woher bekomme ich diese? Habe mein Auto letztes Jahr zugelassen, da war aber nichts entsprechendes dabei!

Vielen Dank!

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31.01.2007, 19:56 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

reifenhändler können es dir sagen. der tüv kann dir eine bescheinigung für 5€ ? ausdrucken.

holger

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01.02.2007, 21:40 Uhr

zu: COC/Übereinstimmungsbescheinigung

Ist man verpflichtet diese mitzuführen, wenn eine Reifengröße zwar im alten Fahrzeugschein stand, aber im neuen nicht mehr?

Wie sieht es bei einer Kontrolle aus?
Woher will der nette Beamte wissen, welche Größe ich fahren darf und welche nicht?

folgende Situation bei mir:

alter Fahrzeugschein:
175/70 R14 und 185/65 R14

neuer Fahrzeugschein:
nur noch 175/70 R14

obwohl werksseitig 185er Reifen oben waren!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Personen überqueren vor dem Bus die Straße

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Grundstückseinfahrten

Kreuzungen

Bahnübergänge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt