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 xlxcatwomenxlx
18.12.2006, 14:09 Uhr
Klasse M Roller Geschwindigkeit
Hallo,
ich bin dabei die Klasse M zu´machen. Mein Vater hat einen Roller den er mir gerne schenken würde. 50ccm und lt. Betriebserlaubnis 50km/h schnell. Nun sind da 5km/h differenz. Mein Vater meinte aber das er ihn schon einmal runter gedrosselt hätte und nun könnte man dies nicht nochmal machen. Baujahr 1996.
Darf ich denn trotzdem damit fahren? Kann man den Roller wirklich nicht mehr runterdrosseln auf 45 km/h?
Lieben Gruß
xlxcatwomenxlx
 Georg_g
18.12.2006, 14:12 Uhr
zu: Klasse M Roller Geschwindigkeit
Der Roller muss nicht auf 45 km/h gedrosselt werden, da alle Roller, die vor 2002 erstmals zugelassen wurden, noch 50 km/h fahren durften. Du darfst solche Roller ebenfalls fahren, auch wenn du jetzt erst den Führerschein machst.
 xlxcatwomenxlx
18.12.2006, 14:22 Uhr
zu: Klasse M Roller Geschwindigkeit
Danke für die schnelle Antwort.
Einen schönen Tag noch
 deMario
19.12.2006, 19:57 Uhr
zu: Klasse M Roller Geschwindigkeit
ein tipp, du darfst mit alten vespas aus ddr sogar 60km/h fahren, aber nur mit den ganz alten vespas, ist ne ausnahme.
 carhol
19.12.2006, 20:01 Uhr
zu: Klasse M Roller Geschwindigkeit
@demario
nur weil dein stammland italien ist, musst du nicht meinen, alle roller kämen da her und hiessen vespa.
die dinger wurden in der ddr produziert und heissen schwalbe.
holger
 deMario
19.12.2006, 20:12 Uhr
zu: Klasse M Roller Geschwindigkeit
oh ja stimmt schwalbe meinte ich natürlich, bleib aber trotzdem mal locker, is ja nix schlimmes passiert
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
Er kann
- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen
- zur Fahruntüchtigkeit führen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte
Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?
Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
Wenn das rote Blinklicht erloschen ist
Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet
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