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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Trish
17.11.2006, 09:41 Uhr

Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Hallo,
ich wurde neulich nachts (07.11.)von den freundlichen Kollegen aufgehalten.
Dabei haben sie festgestellt, dass ich nach meinem Umzug (28.10.) mein Auto und mich selbst noch nicht umgemelet habe. ausserdem fehlte mir das Warndreieck und die rechte Nummernschildbeleuchtung hinten war defekt!

Nun habe ich so einen schönen Zettel mit bekommen, auf dem die Mängel vermerkt sind.
Muss ich mein Auto (Termin 18.11., also morgen) nun bei genau dieser PI vorfürhen oder egal wo usw... ???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
17.11.2006, 11:41 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

Also ich würd anrufen und fragen. :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:31 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

ALSO: ich hatte schon öfter mängelbericht.auf der karte die man bekommt steht deutlich drauf das man bei einer TÜV/DEKRA stelle oder einer polizeidienststelle vorführen kann.welche polizeidienststelle ist da egal hauptsache du führst es vor und kriegst auf dem wisch ein stempel mit ner unterschrift die du dann per post wegschicken kannst und die sache is erledigt   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sniperfighter
19.11.2006, 16:33 Uhr

zu: Fahrzeug bei der Polizei vorführen.... Mängelbescheid

meines wissens nach ist es ok wenn der poststempel das datum vom abgabetermin hat.wenn du dem termin nicht nachkommst wirst du post bekommen wo sie dich nochmal darauf hinweißen mit nochmal so ner karte wo du ausfüllen lassen kannst (weil sie dann denken du hast die alte verloren oda so) und EVENTUELL (muß nicht) eine geldstrafe eine niedrige für das versäumnis.Mängelbericht ist eigentlich nix schlimmes wenn mans so sieht   

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- am Ende des Radwegs anhält

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten