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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coddy
19.10.2006, 16:25 Uhr

Wer zahlt das Bußgeld?

Hi!
Also ich bin letztens mit einem Auto gefahren, was nicht auf mich angemeldet ist und glaube geblitz worden zu sein. Wer bekommt jetzt die Punkte bzw. das eventuelle Fahrverbot und das Bußgeld? Ich oder der Fahrzeughalter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.10.2006, 17:08 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Zuerst wird der Fahrzeughalter angeschrieben. Der kann dann den echten Fahrer nennen und der bekommt dann den Bußgeldbescheid.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.10.2006, 18:47 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Grundsätzlich wird immer der Fahrer bestraft. Der Halter kann nicht für einen Verstoß belangt werden, den er nicht begangen hat. Deshalb wird auch vom Fahrer das Photo gemacht, ansonsten würde ja das Kennzeichen ausreichen.

Bei geringen Tempoüberschreitungen stellen die Behörden allerdings nicht allzu großen Ermittlungsaufwand an, den wahren Fahrer zu stellen, sodaß es in diesem geringfügigen Bereich oft klappt, daß der Halter bezahlen kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen